Tender Notice

Notice ID: a895c9d6-431e-4503-84e2-7ab3e2ebe751

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"With Zen AI, we focus specifically on relevant projects and save valuable time."

MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
4d ago
Today
Submission
in 30d
38108 Braunschweig
Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement (Braunschweig)
Project Overview

Sanierung und Malerarbeiten für den Neubau CPC. Am nördlichen Standort des Forschungsflughafens Braunschweig. Umsetzung des Forschungsneubaus CPC. Der Neubau besteht aus zwei Gebäudeteilen: Büro und Technikum. Im Außenbereich sind Anlieferung, Parkplatz und Aufstellflächen geplant. Malerarbeiten im Innenbereich mit Dispersionsfarbe, Betonlasur, Stahlzargenanstrich und Geländeranstrich. Verfugungsarbeiten sind ebenfalls Teil des Auftrags. Vertragslaufzeit 54 Monate. Ausschreibung erfolgt über den Vergabemarktplatz Niedersachsen. Frist für Angebote ist der 14. April 2026.

Neubau einer Forschungsstätte für die TU Braunschweig. Realisierung des Forschungsneubaus CPC. Teile für Büro und Technikum.

Project Location
Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI - Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
  • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
  • Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
  • Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
  • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (§ 6b EU Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A).
  • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
  • Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Technische Details
HOAI HOAI

Besondere Bedingungen

  • Siehe Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen (VHB 214)
  • Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
  • Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Original Title: Maler- und Lackierarbeiten - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig
deen