Tender Notice

Notice ID: a9caa0df-c08e-4186-bd7c-7808d2667067

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"We reduced our weekly tender search from 6 to 2 hours – and found more qualifying tenders."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Questions
in 38d
Participation
in 40d
Contract Start
in 147d
NI Niedersachsen
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) (Berlin)
Project Location
NI Niedersachsen, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/424c58b4-92ed-4648-b029-6d72f6b111a9/suitabilitycriteria
  • Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Original Title: BEMU Lüneburg-Dannenberg _Erneuerung 6 Verkehrstationen (Aussen-Bstg.+50Hz)
deen