Tender Notice

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
18d ago
Today
Participation
in 35d
Stadt Meßkirch (Bonn)
Ausführung Schlüsselfertige ErstellungGebäudeGanztagesbetreuungBildungszentrumSBBZNeubauHochbauObjektplanung
Hochbau / Schule
Project Location
DEU
Finanzen
Projektwert 10.647.059,00 €
Geschätztes Honorar 12.670.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen beziehen: Schlüsselfertige Gebäudeerrichtung und Planung als Neubau oder Umbau für öffentliche Schulgebäude oder Gebäude für öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder gleichartige öffentliche Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Einstufung mindestens HZ III ab Leistungsphase 5 der Objektplanung Gebäude HOAI 2021, Nettobaukosten (Gesamtkosten Referenzgebäude) mind. 2,5 Mio. EUR netto für Neubau oder Umbau, Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2018 bis heute, Vollständig selbst erbrachtes Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO (Grundleistungen aller Leistungsphasen bzw. Projektstufen). Es sind für die schlüsselfertige Erstellung des Gesamtgebäudes für die Ganztagesbetreuung und der „Goldösch-Schule“ als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mindestens 3 Referenzen als Neubau oder Umbau für öffentliche Schulgebäude oder Gebäude für öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder gleichartige öffentliche Betreuungs- und Bildungseinrichtungen als Mindesteignungsnachweis zu benennen.
  • Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlicher unter Ziffer 7. geforderten Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.
  • Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) muss dabei 5 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
  • Vorlage eines Auszugs der Eintragung in die jeweiligen Berufslisten der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammern. Bei Bietern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung. Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung. Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben. Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter zur Bewerbung. Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit. Eigenerklärung gemäß Formblatt Sanktionsverordnung zum Vergabeverfahren. Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Project Overview

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) am Bildungsstandort unter der Adresse Conradin-Kreutzer-Straße 25-27, 88605 Meßkirch. Das Vorhaben dient der räumlichen und funktionalen Erweiterung der bestehenden Conradin-Kreutzer-Schule und zielt auf eine zukunftsfähige, pädagogisch abgestimmte Gesamtstruktur für schulische Bildung, Betreuung und Förderung. Das geplante Neubauvorhaben befindet sich auf den Grundstücken Flst.-Nr. 652 und 653 in der Conradin-Kreutzer-Straße 25–27, 88605 Meßkirch. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Conradin-Kreutzer-Schule (Grundschule mit Werkrealschule). Die Grundschule befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude, rückwärtig angrenzend befinden sich die Räumlichkeiten der Werkrealschule. Nordöstlich des Schulcampus (hinter dem roten Platz) liegt auf dem Flst. 646/12 die Turnhalle, auf dem davorliegenden Flst. 647 befindet sich der Parkplatz für Lehrkräfte. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen alle Gebäude (Bestandsgebäude + Neubau) infrastrukturell miteinander verbunden werden. Dies betrifft insbesondere: • die Anbindung des neuen Gebäudes an die Turnhalle, um technische Komponenten und spätere Erweiterungen der Infrastruktur vorzubereiten, • die Weiterführung der Verbindung an das Hauptgebäude (Conradin-Kreutzer-Schule), • die Anbindung des Lehrerparkplatzes mit der Grundinstallation für eine Elektroladesäule (Vorbereitung der Elektroinfrastruktur). Die Erschließung des Neubauvorhabens erfolgt über die Conradin-Kreutzer-Straße, die zugleich die öffentliche Andienungsstraße darstellt. Aktuell fahren Schulbusse über die Brühlstraße in die Conradin-Kreutzer-Straße und halten an der bestehenden Bushaltestelle auf Flst.-Nr. 653. Diese Haltestelle entfällt durch die Baumaßnahme. Die Kinder steigen derzeit dort aus, anschließend fahren die Busse über die Schulstraße zurück auf die Bahnhofstraße. Auch Eltern bringen ihre Kinder über diesen Weg zur Schule. Für die Bauzeit ist daher zwingend eine Ersatzmaßnahme für die Bushaltestelle erforderlich. Der Bieter hat im Angebot einen konkreten Vorschlag zur Einrichtung einer Ersatzbushaltestelle vorzulegen. Die Einrichtung und Inbetriebnahme dieser Ersatzhaltestelle ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Auf den zu bebauenden Grundstücken (Flst. 652 + 653) befand sich vor einigen Jahren ein Ökonomiegebäude, das zurückgebaut wurde. Es ist damit zu rechnen, dass Teile der Flächen noch mit Fundamentresten oder verfüllten Kellern belegt sind. Die Grundstücke werden bis heute als Parkfläche für die Lehrerschaft der Conradin-Kreutzer-Schule und die Anwohner genutzt und sind zum Teil eingeschottert und bepflanzt. Es führen Laufwege zur Schule, diese sind mit Betonrabatten eingesäumt, der Höhenunterschied wird mit eine Betonblockstufentreppe überwunden. Am südlichen Bereich zur Straße befindet sich ein Buswartehäuschen, aus einer zimmermännischen Holzkonstruktion mit Trapezblechdeckung und umlaufendem Betonsockel und Fundament, der Innenbereich ist mit Betonpflaster belegt. Auf der Fläche sind noch Reste von Asphaltbelägen vorhanden. Der Auftragnehmer hat bei Planung und Ausführung mit Altbauresten zu rechnen und übernimmt den Rückbau sowie die fachgerechte Entsorgung. Er hat sich vor Ort ein Bild über den tatsächlichen Bestand und den örtlichen Begebenheiten zu machen. Für das Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag mit vollständiger Baugenehmigung vor. Die genehmigten Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und bilden mit den Vorgaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung die verbindliche Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Der Neubau dient dem dualen Zweck: 1. Der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (GT / JT) für Schüler*innen der Grundschule, 2. Der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch ein eigenständiges SBBZ (ehem. Goldösch-Schule) mit Förderräumen und Verwaltung. Beide Nutzungseinheiten werden funktional getrennt, jedoch räumlich vernetzt organisiert. Eine gemeinsame Nutzung erfolgt insbesondere in der Mensa sowie in Teilen der Freianlagen. Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen, mit Rückzugs- und Differenzierungsräumen, Gruppenflächen, Fachräumen sowie Sanitäranlagen. Der Raumzuschnitt ist auf moderne pädagogische Anforderungen, inklusive Förderkonzepte und integrative Betreuung, abgestimmt. Das Gebäudeensemble besteht aus zwei Hauptgebäuden mit verbindendem Zwischenbau. Das Gebäude A verläuft parallel zur Conradin-Kreutzer-Straße. Das Gebäude B schmiegt sich in die abfallende Topographie ein und ist Orthogonal ausgerichtet. Die Volumen der einzelnen Bauteile stellen sich wie folgt dar: • Gebäude A _ 4-geschossig (UG = Technik, EG = Mensa, 1. + 2. OG = Ganztagesbetreuung) • Gebäude B _ 3-geschossig (EG = Ganztagesbereich + Jugendtreff, 1. + 2.OG = SBBZ) • Verbindender Zwischenbau _ 2-geschossig (1. + 2.OG)  BGF = ~2.725 m² ; NRF = ~2.417 m² ; BRI = ~9.097 m³ Alle Geschosse sind über einen Aufzug im Gebäude A barrierefrei erschlossen. Für den gesamten „Schulkomplex“ der Conradin-Kreutzer-Schule soll die neu geplante Mensa mit Ausgabeküche im EG des Gebäude A zukünftig zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude EG 40 nach Gebäude Energie Gesetz GEB 2023 ausgeführt werden. Maßgebend sind die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. mittlere U Werte für ein Effizienzgebäude 40 NWG. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist zum Mittwoch, den 31. Mai 2028 zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Stadt Meßkirch als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande.

Schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Meßkirch. Das Projekt umfasst die Planung und den Bau eines Gebäudes mit ca. 2.725 m² BGF und 18 Monaten Bauzeit. Förderung durch das Land Baden-Württemberg ist vorhanden.

Neubau eines Gebäudes für Ganztagesbetreuung und SBBZ in Meßkirch. Schlüsselfertige Erstellung als Generalübernehmerleistung (Planung + Bau). Effizienzhaus-Standard GEG 2023.

Schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Meßkirch. Das Vorhaben umfasst die Planung und den Bau eines Gebäudes mit ca. 2.725 m² BGF und 18 Monaten Bauzeit. Die Erstellung erfolgt schlüsselfertig als Generalübernehmerleistung (Planung + Bau). Förderung durch das Land Baden-Württemberg ist vorhanden.

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