Die Verpflichtungserklärungen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie zur Ausschlussregelung von Russlandbezug gelten automatisch mit Abgabe des Angebots als anerkannt. Die Anlagen müssen vom Bieter nicht separat unterzeichnet und nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Beide Erklärungen sind Bestandteil des Vertrages.