Tender Notice

Notice ID: adca1bac-a660-48c3-b4b0-24ec017ac6ec

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
3d ago
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in 21d
Submission
in 43d
Contract Start
in 58d
Landesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde (Eberswalde)
Project Overview

Beschaffung von 14 Standardschleppern. Lieferung von 8 Traktoren bis KW 50 2026. Weiter 6 Standardschlepper bis KW 13 2027. Die Lieferung erfolgt nach Absprache zu den einzelnen Forstbetrieben im Land Brandenburg. Liefer- und Einweisungskosten sind Bestandteil des Angebotspreises. Zusatzkosten können nicht erhoben werden. Angebote müssen bis zum 26.05.2026 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Frist für zusätzliche Informationen endet am 04.05.2026 23:59:59.

Beschaffung von Standardschleppern. Lieferung von 8 Traktoren bis KW 50 2026. Weiter 6 Standardschlepper bis KW 13 2027.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis Rechtsbehelfsbelehrung 15-Tage-Frist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB Ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB nur dann zulässig, wenn der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß zuvor mit einer den jeweiligen Fristen genügenden Rüge beanstandet hat.
  • Bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten kann die Lieferfrist einvernehmlich angepasst werden.
  • 30 Tage nach Rechnungseingang 14 Tage nach Rechnungseingang bei Gewährung von Skonto (siehe auch Allgemeine Vertragsbedingungen Land Brandenburg und Zusätzliche Vertragsbedingungen Land Brandenburg) Bitte beachten Sie unsere Zahlungsfrist von 14 Tagen bei der Gewährung von Skonto. Angaben bei der Angebotsabgabe in Bezug auf die Gewährung von Skonto innerhalb von weniger als 14 Tagen können daher zum Ausschluss des Angebotes führen.
  • Zur Berücksichtigung der Angebote sind die Preisdokumente und die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Dokumente einzureichen.
Original Title: Beschaffung Standardschlepper
deen