Tender Notice

Notice ID: afe45b56-0481-48e2-9e05-e06a47501cea

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
3d ago
Submission
Today
Contract Start
in 49d
29633 Munster
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Munster (Munster)
Project Overview

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Unterhaltsreinigung im BwDLZ Munster für die Liegenschaften: Friederike Krüger Kaserne, Freiherr von Boeselager Kaserne, Örtzetal Kaserne und Peter Bamm Kaserne über die Laufzeit von 2 Jahren. Dies umfasst die Reinigung von 4 Kasernen in Munster. Die Vergabekammer ist zuständig für Nachprüfungsverfahren. Die Fristen für Rügen sind zu beachten. Die Unternehmen müssen Referenzen, ISO 14001 und ISO 9001 Nachweise einreichen. Das Angebot wird nach Preis, Lohn SVS und Reinigungsleistung pro QM bewertet. Die Einreichung erfolgt elektronisch. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.

Rahmenvertrag für Unterhaltsreinigung von 4 Bundeswehrliegenschaften. Dauer 2 Jahre. Standort Munster.

Project Location
Soltauer Str. 345, 29633 Munster, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Role Qualifications

  • Nachweis DIN ISO 14001 oder vergleichbar
  • Nachweis DIN ISO 9001 oder vergeichbar
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
  • Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
  • Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
  • Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
  • Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
  • Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
  • § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
  • Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
  • § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
  • § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Original Title: Rahmenvertrag für die Unterhaltsreinigung für mehrere Liegenschaften der Bundeswehr am Standort Munster, 2026/0305 Sch
deen