Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Qualifikation des Fahrbahnmarkierers nach ZTV M 13