Tender Notice

Notice ID: b56bdd27-49c7-4b12-b22e-e534ddcc124a

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
Today
Submission
in 25d
Contract Start
in 60d
40200 Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle (Düsseldorf)
Project Overview

Bodenbelagsarbeiten für die Turnhalle des Standortes Heinsenstraße: 475 m² - Untergrund reinigen, 1 St - Nievelierpan, 475 m² - Abdichtung Boden, 475 m² - Untergrund ausgleichen, 475 m² - Wärmedämmschicht Lagerhölzer Fußboden, 400 m² - Sportboden Massivholz- Elemente Eiche, 70 m²- Sportbodenkonstruktion Geräteraum, 475 m² - Trennlage für Holz-Beton-Verbunddecke, 500 m - Spielfeldmarkierung, 475 m² - Ersteinpflege Bodenbelag, 1 St - Induktionsschleifenverstärker, 80 m - Einspeisekabel, geschirmt, 2-adrig, 800 m - Induktionsschleife, Flachbandkabel, 3,0 mm2. Die Ausführung ist geplant ab 16.03.2026 bis 30.07.2026.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
40200 Düsseldorf, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
Nach RBBau - Sicherheitsleistungen: Mängelansprüche 3% der Abrechnungssumme
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Original Title: Bodenbelagsarbeiten Schule Heinsenstraße
deen