Tender Notice

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
1d ago
Today
Questions
in 11d
Submission
in 18d
Contract Start
in 113d
12099 Berlin
GB infraVelo GmbH (Berlin)
Project Overview

Lieferleistung für die Errichtung von Sammelschließanlagen. Es werden drei Referenzprojekte gefordert, davon ein Projekt mit Doppelstockparkern und eines mit PV-Anlage. Ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 700.000 EUR netto über die letzten drei Jahre ist nachzuweisen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EUR netto für Personenschäden und 500.000 EUR netto für Sach-/Vermögensschäden ist erforderlich. Die Angebote werden anhand von drei Kriterien bewertet: Qualität des Konzepts der Fahrradabstellanlagen (400 Punkte), Qualität der Logistik und des Ablaufs der Arbeiten sowie Schnittstellenanalyse (200 Punkte) und Preis (400 Punkte). Die Angebotsfrist endet am 27.04.2026 um 11:00 Uhr.

Lieferleistung für die Errichtung von Sammelschließanlagen. Neubau von Fahrradabstellanlagen. Integration von PV-Anlagen.

Project Location
12099 Berlin, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 700.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
  • Die Vergabe des Auftrags erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzierung. Soll Sollte die Finanzierung des Projekts ganz oder teilweise nicht gesichert sein, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren vor Zuschlagserteilung aufzuheben oder zu ändern.
  • Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Original Title: Lieferleistung für die Errichtung von Sammelschließanlagen
deen