Tender Notice

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
18d ago
Today
Questions
in 2d
Submission
in 10d
Contract Start
in 39d
99097 Erfurt
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (Mainz)
Project Overview

Auswahl eines Architekten für Dachsanierung. Übernimmt Planung und Betreuung von Sanierungsmaßnahmen eines Daches (Atrium). Gemäß HOAI-Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Leistungsphase 4 ist optional. Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Registrierung wird empfohlen. Bieter sind für Informationen über Bieterfragen und Änderungen der Vergabeunterlagen verantwortlich. Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist dringend empfohlen und nur nach Terminabsprache möglich. Terminabsprache ist im Zeitraum vom 09.02.2026 bis 28.02.2026 möglich. Bei Umständen, die durch Besichtigung erkennbar gewesen wären und zu Aufwandserhöhung führen, kann sich der Auftragnehmer nicht auf fehlende Kenntnis berufen, wenn keine Besichtigung erfolgte.

Auswahl eines Architekten für Dachsanierung. Übernimmt Planung und Betreuung. Nach HOAI Leistungsphasen 1-3 und 5-9.

Project Location
Lucas-Cranach-Platz 2, 99097 Erfurt, DEU
Finanzen
Projektwert 220.000,00 €
Geschätztes Honorar 220.000,00 €
HOAI - VOL/B Vertrag
Eignung

Bidder Requirements

  • Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
  • Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
  • Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
  • Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
  • Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
  • Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.
  • Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
  • Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet
  • Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Role Qualifications

  • Dokument 07_Eignung - Präqualifikation: (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation
  • Dokument 07_Eignung - Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Dokument 07_Eignung - Haftpflicht: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung
  • Dokument 07_Eigung - Referenzen: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten fünf Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.
  • Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe - Hapfpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung
  • Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten fünf Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Mit dem Angebot
  • Mittels Eigenerklärung: - Dokument 06_Formblatt Eignungserklärung:: Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB - Dokument 07_Eignung - Russlandverordnung:: Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 i - Dokument 08b_Formblatt Eignungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe:: Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB - Dokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID:: Mitteilung der HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des Registergerichts und zusätzlich die UST-ID-Nummer bei entsprechender Firmierung. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit z
Original Title: Architekt, Dachsanierung Erfurt Atrium
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