§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
§ 11 VOB/B Vertragsstrafen Bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung für jeden Werktag des Verzuges 0,3 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer . Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszah-lung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Gemäß § 16a VOB/A EU wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die gef. Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. - Formblatt 235-Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Eigenerklärung EU_Verordnung - Mustererklärung nach dem LTTG - Nachweis der Qualifikation des Bohrunternehmens ist durch einschlägige Zertifizierung z. B . nach DVGW Arbeitsblatt W 120 oder vergleichbar nachzuweisen - Bieterangabenverzeichnis Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Urkalkulation