Tender Notice

Notice ID: ba43c81c-2337-477c-90f7-d357997b7ffd

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
3d ago
Today
Submission
in 28d
Contract Start
in 98d
25524 Itzehoe
Kreis Steinburg (Itzehoe)
Project Overview

Das Projekt umfasst die Lieferung und Montage von mobilen Trennwänden mit einem Schallschutz von Rw <= 55dB. Es werden zwei Stück mit den Maßen 7.075 x 2.580mm in sechs Elementen und zwei Stück mit den Maßen 8.990 x 2.400mm bzw. 2.530mm benötigt. Die Ausschreibung richtet sich explizit auch an kleine und mittlere Unternehmen. Das Vergabeverfahren ist offen. Die Angebotsfrist endet am 09.02.2026 um 11:30 Uhr. Der Zuschlagskriterium ist der Preis. Nachforderung von Unterlagen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Mobile Trennwände mit Schallschutz. 2 Stück 7.075 x 2.580mm in 6 Elementen. 2 Stück 8.990 x 2.400 mm bzw. 2.530mm.

Project Location
Viktoriastr. 16-18, 25524 Itzehoe, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Original Title: KHN - Gesamtmaßnahme | Mobile Trennwände
deen