Tender Notice

Notice ID: bb21538d-7bce-42c9-8d8a-e24cce05504f

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
9d ago
Today
Contract Start
in 69d
Submission
in 365d
AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. (Potsdam)
Project Overview

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4 SGB V), dem BKK LANDESVERBAND NORDWEST, der IKK - Die Innovationskasse handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989), die KNAPPSCHAFT Regionaldirektionen Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V), sowie den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), Bremen beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Mecklenburg-Vorpommern zu schließen. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, alle Verträge enden am 30.04.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.05.2026 spätestens bis zum 21.03.2026 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. des jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.06.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.04.2026). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.02.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Region Mecklenburg-Vorpommern treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können in SCHRIFTFORM von Hand oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Die Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" ist elektronisch zu übermitteln. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: per Post: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Verträge Arzneimittel (Standort Berlin) Frau Bettina Piep 14456 Potsdam per Bote/Kurier: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Verträge Arzneimittel (VP/0/0/2) Frau Bettina Piep Wilhelmstraße 1 10963 Berlin Die Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 21. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats in dem der Vertrag beginnt bei der AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., Arzneimittelversorgung, eingehen. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.

Open-House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird.
  • Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
  • Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer.
  • Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt.
  • Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte.
  • Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt.
  • Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert.
  • Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert.
  • Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
  • Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden.
  • Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung.
  • Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat.
  • Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
  • Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts.
  • Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne.
  • Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht.
  • Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
  • Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv
Original Title: Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern
deen