Notice ID: bc0d8385-8251-4c1f-9387-0659056156da
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf ihren Liegenschaften. Auf dem Grundstück der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam sollen insgesamt etwa 135 neue Mietwohnungen realisiert werden, die an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben werden. Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich und sind als Wohnbaufläche W3 ausgewiesen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baugrundverbesserungsmaßnahmen für die Teilflächen B und C. Das Baufeld der Teilfläche B befindet sich im nordwestlichen Bereich und bildet den zweiten Realisierungsabschnitt. Das Baufeld der Teilfläche C liegt im nordöstlichen Bereich und bildet den dritten Realisierungsabschnitt. Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschl. Anlagen zu entnehmen. Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung nachzuweisen. Der Bewerber muss alle geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die beigefügten Formblätter zu verwenden. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erarbeitet und gespeichert.
Besondere Bedingungen