Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärungen zum ThürVgG sind der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.
Bieterfragen sind bis zum im Formblatt 631 der Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkt elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Eichsfeld behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragsänderung (Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB) vor.