Tender Notice

Notice ID: c0a75bb4-1a0d-4c08-bf63-1c298e4445c0

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Contract Start
in 46d
Submission
in 715d
67304 Eisenberg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (Eisenberg)
Project Overview

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schließt nicht-exklusive Rabattverträge für den Wirkstoff Tolvaptan (ATC G04BX21). Das Verfahren ist ein "Open House-Modell" mit Verträgen für alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen. Kinderarzneimittel sind ausgeschlossen. Die Verträge laufen maximal 24 Monate, beginnend frühestens am 01.05.2026. Beitritte sind monatlich möglich, mit Kündigungsrecht. Die AOK behält sich vor, diese durch exklusive Verträge zu ersetzen. Unterlagen können schriftlich (Originale und Scan per E-Mail) oder elektronisch (qualifizierte Signatur per E-Mail) eingereicht werden. Zugang zu Vergabeunterlagen erfolgt über www.dtvp.de. Kommunikation nur per E-Mail. Pharmazeutische Unternehmen sind die einzigen potenziellen Vertragspartner und müssen Vertraulichkeit wahren. Frist für Erstvertragspartner zum 01.05.2026: 31.03.2026. Frühester Zuschlag 10 Tage nach EU-Bekanntmachung. Spätere Zuschläge monatlich möglich, mit Fristen laut Vertragsunterlagen. Die Veröffentlichung dient der Transparenz, es handelt sich nicht um eine Vergabe nach Vergaberecht, die Begriffe sind an das Bekanntmachungsformular angepasst.

Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Tolvaptan, ATC G04BX21. Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

Project Location
Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • pharmazeutische Unternehmen
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden.
  • Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen.
  • Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen.
  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich.
  • In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen.
  • Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
  • Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.
  • Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an.
  • Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells".
  • Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht.
  • Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen.
  • Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt.
  • Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026.
  • Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses.
  • Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen.
  • Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages.
  • Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten.
  • Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
  • Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch.
  • Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern.
  • Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden.
  • Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg.
  • ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln.
  • Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen.
  • Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen).
  • Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach.
  • Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht.
  • Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln.
  • Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
  • Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.05.2026 abgeschlossen.
  • Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.03.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen.
  • Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an.
  • Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
  • Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
  • Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen.
  • Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.
  • Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts.
  • Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
  • In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
  • Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
  • Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Original Title: Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Tolvaptan, ATC G04BX21
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