Tender Notice

Notice ID: c11202c9-7907-41d3-bc9a-31f920eacbcd

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RT

Robert Tech

CEO

assecor GmbH

Published
4d ago
Today
Submission
in 28d
Bayerisches Landeskriminalamt (Bonn)
Project Overview

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt voraussichtlich 48 Monate. Die geschätzten Bedarfsmengen sind unverbindliche Schätzungen. Einzelaufträge erfolgen nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren.

Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf reagiert werden können. Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Dauer der Rahmenvereinbarung voraussichtlich 48 Monate.

Project Location
DEU
Finanzen
Projektwert 110.710.131,00 €
Geschätztes Honorar 110.710.131,00 €
Nach RBBau - Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt. Leistungskennzahl (L) für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 1: Anforderungsprofil 1, 2 und 3) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
  • Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.
Original Title: Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
deen