Tender Notice

Notice ID: c1f3566c-77dc-42cb-be33-e8b30e0e5ed1

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
25d ago
Submission
12d ago
Today
Contract Start
in 135d
90478 Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus (Nürnberg)
Project Overview

Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 84 Monaten. Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu den Bedingungen des Vertrages zu erbringen. Kauf von 2 neuen bzw. neuwertigen inkjetbasierten S/W-Endlosdrucksystemen. Lieferung und betriebsbereite Installation der Endlosdrucksysteme in Nürnberg. Beauftragung der Fa. Hunkeler für Anpassung von Rollenab-/aufwickelmodulen. Einweisung des Bedienpersonals. Ansprüche aus Mängeln (Servicekonzept) für 7 Jahre. Lieferung von Ersatz-/Verschleißteilen im Rahmen der User-Charge-Abrechnung oder Wartungspauschale. Geschätztes jährliches Druckvolumen 700 Mio. Druckseiten. Lieferung von schwarzer Tinte inkl. Zusatzstoffen (kein Papier). Optionale Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Serviceleistungen außerhalb regulärer Servicezeiten. Einrichtung eines kostenfreien Konsignationslagers. Abholung und Verwertung der bisher eingesetzten Endlosdrucksysteme. Kostenlose Rücknahme und Entsorgung der leeren Tintenbehälter oder sonstiger Leerkartuschen.

Kauf von 2 neuen Endlosdrucksystemen. Installation und Inbetriebnahme der neuen Systeme. Wartung und Ersatzteile für 7 Jahre.

Project Location
90478 Nürnberg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll.
  • Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
  • Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
  • Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung: Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Original Title: HLDS 2026
deen