Tender Notice

Notice ID: c24cbad2-e757-41af-8c01-9a5ea6adb7b1

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"We reduced our weekly tender search from 6 to 2 hours – and found more qualifying tenders."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
4d ago
Today
Questions
in 22d
Participation
in 32d
Contract Start
in 150d
49074 Osnabrück
Stadtwerke Osnabrück AG (Osnabrück)
Project Overview

Beratungsleistungen zur Umstellung von SAP R/3 Core auf SAP S/4HANA Core. Die Umstellung beinhaltet eine Prozessoptimierung. Das System wird für betriebswirtschaftliche Kernprozesse, logistische Funktionen, debitorische Abrechnungen, Abrechnungen von Leistungen außerhalb der klassischen Energieabrechnungen, Abrechnungen von Hausanschlussneuanlagen sowie die Personalabrechnungen genutzt. Dafür werden die SAP Module FI, CO, MM, HR, SD, PS und IM eingesetzt. Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Exakte Beschreibung der Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen, die mit der Aufforderung zum Angebot bereitgestellt werden. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Siehe Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen. Die vollständigen Texte und Anforderungen der Eignungskriterien sind dem Dokument "Verfahrensbrief" zu entnehmen. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Project Location
Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Original Title: Ablösung SAP R/3 Core durch SAP S/4HANA Core
deen