Tender Notice

Notice ID: c969e48f-5b5c-4fe9-99ee-3d9245bd7b75

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
Today
Submission
in 41d
Contract Start
in 86d
49090 Osnabrück
SWO Netz GmbH (Osnabrück)
Project Overview

Das Los B1 beinhaltet bautechnische Arbeiten zur Erneuerung der Biologie 1+2 im Klärwerk Osnabrück. Dies umfasst die Herstellung einer Baustraße und die Errichtung der Baustelleneinrichtung. Weiterhin wird eine Verdichterstation in Massivbauweise mit begrüntem Flachdach (ca. 105 m² Grundfläche, ca. 445 m³ umbauter Raum) errichtet. Die Arbeiten beinhalten auch die Erstellung von Zu- und Abluftkanälen, die Erneuerung von Dichtungsfugen und die Erhöhung von Mittelwänden an Belebungsbecken. Des Weiteren werden Wege und Pflasterflächen neu angelegt. Der Rückbau von Betonbedienbrücken und das Verschließen von Wandöffnungen sind ebenfalls Teil des Auftrags. Die Verlegung von Kabelleerrohren und Schutzrohren in verschiedenen Flächen gehört ebenfalls zum Leistungsumfang.

Erneuerung der Biologie 1+2 im Klärwerk Osnabrück. Neubau Verdichterstation in Massivbauweise mit begrüntem Flachdach.

Project Location
Klöcknerstraße 6, 49090 Osnabrück, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 6.000.000,00 €
Nach RBBau - Jahresumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 6.000.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignung

Bidder Requirements

  • Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung gewährt wird oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis sowie Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis abdecken.
  • Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 6.000.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Role Qualifications

  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über den Jahresumsatz
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Original Title: Klärwerk Osnabrück-Erneuerung Biologie 1-2 Los B1
deen