Bei der EU-weiten Vergabe von Bauleistungen müssen Vergaberechtsverstöße rechtzeitig gerügt werden (spätestens bis Angebotsfrist bzw. binnen 10 Tagen nach Kenntnis) und ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Nichtabhilfe (§160 GWB), spätestens innerhalb der Stillhaltefrist (10 bzw. 15 Tage, §134 GWB) gestellt werden, sonst gehen Rechtsbehelfe verloren.
Vorlage fehlender Unterlagen gem. § 16a EU Abs. 4 S. 2 VOBA-EU, innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung.
Mustererklärung 1 AEntG und Mustererklärung 3 Mindestentgelt nach LTTG