Tender Notice

Notice ID: cb99b492-13c7-417d-8d97-872ed526e73b

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
5d ago
Today
Questions
in 18d
Submission
in 29d
Contract Start
in 242d
53175 Bonn
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH (Berlin)
Project Location
53175 Bonn, DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Ausschlussgründe nach § 57 VgV
  • Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV

Role Qualifications

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die elektronische Auktion wird innerhalb eines Arbeitstages beendet.
  • Der genaue Zeitpunkt der Durchführung der elektronischen Auktion wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion mitgeteilt.
  • Bieter geben in der 1. Phase vor der Durchführung der elektronischen Auktion ein verbindliches Angebot ab. Lediglich der Preis aus der 1. Phase kann in der Phase der elektronischen Auktion (2. Phase) durch neue, nach unten korrigierte Preise geändert werden.
  • Gibt der Bieter in der 2. Phase keine neuen, nach unten korrigierten Preise ab, ist sein Angebot aus der 1. Phase bis zum Ende der Bindefrist verbindlich.
  • Ende der Bindefrist: Die Bindefrist endet maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion; ausführliche Informationen in den Vergabeunterlagen.
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
  • Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
deen