Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäß der beigefügten Vergabeunterlagen erteilt.
Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie-, Liefer- und Skontobedingungen weitere technische und kaufmännische Daten abgefragt.
All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema bewertet (siehe Anlage Bewertungskriterien).
Die jeweils besten Bieter der Ausschreibung, bei denen eine Vergleichsvorführung entscheidungsrelevant ist, werden zu der Vorführung eingeladen und stellen ihre Produkte vor.
Die Besteller bewerten in einem gesonderten „Bewertungsbogen“ die Qualität.
Die Kriterien hierfür sind diesem Schreiben beigefügt (siehe „Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots bei Feuerwehrfahrzeugen“).
In diesem so genannten Qualitätsbogen werden die Bewertungen der Besteller zu einzelnen Kriterien erfasst.
Die Ergebnisse beider Auswertungen werden addiert und führen zu der Vergabeentscheidung.
Die Nicht-Teilnahme an der wertungsrelevanten Vorführung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/ eines Angebots vom Vergabeverfahren.
Die Vergleichsvorführung wird am 03.02.2026 in 57537 Wissen, Bahnhofstraße 55, stattfinden. Beginn ab 10.00 Uhr.
Etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Abweichungen vom Leistungsverzeichnis in beigefügten Katalogen, technische Beschreibungen, EDV-Angeboten, u.ä. werden nicht berücksichtigt, wenn die Abweichungen nicht auf einer besonderen Anlage dokumentiert wurden. Dann ist allein das Leistungsverzeichnis gültig.
Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Bei „Vorführ“-Fahrzeugen sind Angaben zum Tag der Erstzulassung und Erstinbetriebnahme, aktueller Kilometerstand und Betriebsstunden sowie der Netto-Neufahrzeugpreis - für Fahrgestell und Aufbau separat – anzugeben.
Nebenangebote über Gebraucht- oder Vorführfahrzeuge sind nur zulässig, wenn folgende Angaben eingehalten werden:
1. Maximales Alter ab Erstinbetriebnahme/Erstzulassung:
18 Monate
2. Maximale Laufleistung des Fahrgestells
20.000 km
3. Maximale Betriebsstunden des Fahrzeugs und seiner Aggregate
200 Stunden
4. Sonstige Mindestanforderungen
die Bereifung und Lackierung neuwertig sind
eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde
der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet
Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in der Interessenbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Die Vollmacht des Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben/ausgefüllt sein und ist mit der Interessenbestätigung, dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen.
Hierzu ist das Formular Bietergemeinschaft zu verwenden.
Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Original Title:Löschzug Wissen - Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit Gelenk nach DIN EN 14043 und E DIN 14701-2