Tender Notice

Notice ID: ccb75393-0690-4adb-96e2-204198c31d4c

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Submission
in 13d
86152 Augsburg
Bezirk Schwaben (Augsburg)
Project Overview

Mit dieser Ausschreibung soll eine umfassende Managed Detection and Response (MDR) Lösung für den Bezirk Schwaben (im Folgenden AG) beauftragt werden, die höchste Sicherheitsanforderungen erfüllt und dem aktuellen Stand der Technik im Bereich der Cybersicherheit entspricht. Durch die Kombination von marktführender Technologie und erstklassigen Dienstleistungen soll eine MDR-Lösung implementiert werden, die dem Bezirk Schwaben einen umfassenden und proaktiven Schutz vor aktuellen und zukünftigen Cyber-Bedrohungen bietet. Die Lösung soll dabei nicht nur reaktive Schutzmaßnahmen umfassen, sondern auch präventive Überwachung, eine schnelle Incident Response und kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage ermöglichen. Die zu beauftragende MDR-Lösung soll aus zwei wesentlichen Komponenten bestehen: einer Next-Generation Antivirus (NGAV) oder auch EDR-Lösung (im Folgendem EDR-Lösung) genannt sowie darauf basierend einem professionellen Security Operations Center (SOC) mit entsprechenden Dienstleistungen (im Folgendem SOC-Leistungen). Die angebotene Lösung soll durch die synergetische Kombination beider Komponenten eine maximale Schutzwirkung und Reaktionsfähigkeit gewährleisten. Der Auftrag wird deshalb als Gesamtauftrag vergeben. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 bis 5.8 samt Anlagen.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
86152 Augsburg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
  • Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
  • Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend-machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Original Title: Bezirk Schwaben: MDR-Lösung inklusive 24/7 SOC-Leistungen
deen