Tender Notice

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

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in 26d
Submission
in 34d
70569 Stuttgart
Universität Stuttgart (Stuttgart)
Project Overview

Herstellung der Fassadenarbeiten Teil B: Fensterkonstruktion als Teilbauleistung für das Forschungsgebäude "Large-Scale Construction Robotics Laboratory" (LCRL). Die zu beschaffende Fassadenanlage Teil B ist fester Bestandteil des Gebäudes LCRL und umfasst die Fassadenflächen (äußere vertikalen Gebäudehülle) mit Fensterkonstruktionen im Bürobereich und im Hallenbereich. Die Fassadenanlage Teil B wird als Teilbauleistung EU-weit ausgeschrieben. Die Beschaffung wird zum Teil mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Mittel) bezuschusst. Projektförderung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (VwV EFRE FEIH) (EFRE NBest-P). Zahlungsvorschriften nach Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg und BGB. Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zu stellen. Support und Beratung zum Vergabeportal wird angeboten.

Herstellung der Fassadenarbeiten Teil B. Fensterkonstruktion als Teilbauleistung für das Forschungsgebäude "Large-Scale Construction Robotics Laboratory" (LCRL).

Project Location
Universität Stuttgart - Baustelle LCRL, 70569 Stuttgart, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften.
  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 - Leistungsbeschreibung. Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Funktionsmail) - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Leistungszeitraum - Auftragssumme Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
  • Nein
Original Title: Herstellung der Fassadenarbeiten Teil B: Fensterkonstruktion als Teilbauleistung für ein Forschungsgebäude
deen