Tender Notice

Notice ID: d015bff2-f10e-4718-b312-e833fd631a1d

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
1d ago
Today
Submission
in 32d
Contract Start
in 95d
06628 Naumburg OT Saaleck
Marzona Stiftung Neue Saalecker Werkstätten (Naumburg OT Saaleck)
Project Overview

Neubau einer Infinity Bridge auf dem Campus der dieDAS Design Akademie Saaleck. Die Brücke wird ca. 60 m lang und spiralförmig sein. Sie soll das Haupthaus mit dem Architektenhaus verbinden. Dies dient der barrierearmen Verbindung. Die Leistungen umfassen Erd- und Gründungsarbeiten. Der Projektstandort ist Naumburg OT Saaleck. Die Laufzeit des Projekts ist von Juni 2026 bis November 2026 geplant. Die Submission ist elektronisch möglich. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren. Das Vergaberecht ist VOB/A EU. Die Angebotsfrist endet am 30.03.2026 um 10:00 Uhr. Die Angebotsgültigkeit beträgt 57 Tage. Es gibt keine EU-Fördermittel. Die Zuschlagskriterien basieren zu 100% auf dem Preis. Die Vergabe erfolgt an den niedrigsten Preis.

Neubau einer spiralförmigen Fußgängerbrücke. Ca. 60 m lang. Verbindung zwischen Haupthaus und Architektenhaus. Leistungen umfassen Erd- und Gründungsarbe.

Project Location
Marzona Stiftung Neue Saalecker Werkstätten, 06628 Naumburg OT Saaleck, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI - Niedrigster Preis
Eignung

Bidder Requirements

  • Verweis auf § 124 GWB
  • Verweis auf § 123 GWB
  • Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Nachzureichen sind insbesondere unternehmensbezogene Nachweise (z.B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen), sofern diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vollständig vorliegen. Preisangaben nach Ablauf der Angebotsfrist dürfen grundsätzlich nicht nachgefordert werden.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar ist, muss spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Sonstige Vergabeverstöße müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang dieser Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Original Title: NSW_224225_Infinity Bridge
deen