Die BARMER schreibt Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption aus. Die Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich online über das Portal der BARMER verfügbar.
Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption für diverse Wirkstoffe.
Besondere Bedingungen
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Notice ID: d1305fd9-8e8c-4550-ad99-a30b2bb14d16