Der Unterhaltungsverband Uchte schreibt Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung aus. Der Leistungsumfang umfasst die maschinelle Krautung von 3.830.000 m² sowie manuelle Krautung von 200.600 m² an Böschungsrandstreifen, Gewässerböschungen und Sohlen. Zudem sind maschinelle (11.010 m³) und manuelle (25 m³) Grundräumungen sowie Gehölzschnittarbeiten und die Unterhaltung von Stauanlagen gefordert. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31.12.2031.
Unterhaltungsarbeiten in und an Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet des UHV Uchte, inklusive maschineller und manueller Krautung sowie Grundräumung und Gehölzschnittarbeiten.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen
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