Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Hierzu ist das Formular 234 zu verwenden.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Bei Bietergemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.