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Bidder Requirements
Für die Erbringung der Leistung ist die Präsenz des Auftragnehmers vor Ort in der Regel nicht zwingend erforderlich. Teile der Leistung können bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Ort erbracht werden.
Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Erstellung, das Hosting und die Pflege eines Internetportals „Wismut-Erbe“. Das Portal soll als zentrale Plattform zur Vermittlung, Archivierung und Sichtbarmachung des Erbes der Wismut dienen. Der Auftragnehmer ist für den sicheren, stabilen und effizienten Betrieb sowie die kontinuierliche Betreuung des Systems verantwortlich.
Entwicklung, Erstellung, Hosting und Pflege eines modularen, interaktiven Digitalportals „Wismut-Erbe“ zur Vermittlung, Archivierung und Sichtbarmachung des Erbes der Wismut. Das Portal soll barrierefrei, erweiterbar und für verschiedene Zielgruppen geeignet sein. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den sicheren Betrieb und die kontinuierliche Betreuung des Systems.
Die Vergabe erfolgt im Namen und auf Rechnung der Wismut Stiftung gGmbH. Die Wismut GmbH tritt als zentrale Beschaffungsstelle gem. § 120 Abs. 4 GWB auf. Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption, technische Umsetzung sowie gestalterische und funktionale Realisierung eines modular aufgebauten und interaktiv nutzbaren Digitalportals „Wismut-Erbe“ für die Wismut Stiftung gGmbH. Das Portal soll als zentrale Plattform zur Vermittlung, Archivierung und Sichtbarmachung des materiellen und immateriellen Erbes der Wismut dienen. Ziel ist ein zukunftsfähiges, barrierefreies und erweiterbares digitales Angebot, das unterschiedliche Zielgruppen gleichermaßen adressiert. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den sicheren, stabilen und effizienten Betrieb des Internetportals und seiner Komponenten (inkl. DAM-System). Der Auftragnehmer gewährleistet eine kontinuierliche Betreuung des Systems während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung über Betrieb/Hosting und Pflege des Systems beginnt mit dem GoLive und ist für den Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalendermonatsende kündbar. Die Rahmenvereinbarung endet vier Jahre nach dem Zeitpunkt des GoLive, ohne dass es einer Kündigung bedarf.