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Die IKK classic schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V ab. Das Verfahren ist offen für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Die Verträge laufen vom 01.05.2024 bis 30.04.2026. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2024 bei fristgerechtem Eingang aller Unterlagen. Danach gilt: Eingang bis zum 05. eines Monats führt zum Vertragsbeginn am 01. des Folgemonats. Eingang nach dem 05. führt zum Vertragsbeginn am 01. des übernächsten Monats. Ein Beitritt ist jederzeit bis zum 05.03.2026 möglich. Die Bekanntmachung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der EU. Das Verfahren nutzt ersatzweise das Formular für offene Verfahren, ohne sich vergaberechtlichen Regelungen zu unterwerfen. Alle Unterlagen sind kostenfrei auf dem Portal des DTVP verfügbar. Ein Handelsregisterauszug ist zusätzlich zu den Eigenerklärungen erforderlich.
Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V. Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen zu gleichen Bedingungen. Arzneimittelrabatte für verschiedene Wirkstoffe.