Tender Notice

Notice ID: da2bde80-5be1-4040-9a91-5d00cd991247

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
Today
Submission
in 46d
53175 Bonn
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Berlin)
Project Overview

Der Auftrag unterstützt den Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen. Dies geschieht auf dem afrikanischen Kontinent. Hindernisse für Innovation und Anwendung werden durch individuelle Transferqualifizierung und lokale Vernetzung überwunden. Die gewonnenen Ergebnisse sollen Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht und verwertet werden. Es gibt eine Option zur Verlängerung um sechs Monate.

Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten. Ziel ist die Verwertung von Forschungsergebnissen in Afrika. Überwindung von Innovationsbarrieren durch Qualifizierung und Vernetzung.", "a) Begleitung durch einen Innovationsmanager. Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen." "b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in afrikanischen Ziel-ländern. Ziel ist die lokale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger.

Project Location
53175 Bonn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 400.000,00 €
Eignung

Role Qualifications

  • Abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit Schwerpunkten Strategie-/Geschäftsmodellentwicklung, Marketing, Projekt-, Innovations- oder Technologiemanagement, Transferstrategien oder vergleichbaren Schwerpunkten
  • Ausbildung als professionelle/r Coach
  • Fünfjährige ausgeführte Leitungsfunktion eines Teams von mindestens fünf Personen
  • Fünfjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre auf dem afrikanischen Kontinent) in sozio-ökonomischer Verwertung öffentlich geförderter Forschungsergebnisse, im Innovationsmanagement, im Coaching, sowie im Wissenschaftsmanagement
  • Erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch Niveau C1 und Französisch Niveau B2 in Wort und Schrift
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV).
  • Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen.
  • Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
  • Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 6 Monate.
Original Title: Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms
deen