Tender Notice

Notice ID: db70ee7e-02d3-4d68-9eb4-1e0cd043442a

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
Today
Participation
in 34d
Contract Start
in 105d
85748 Garching
Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft (Garching)
Project Overview

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines Manufacturing Execution Systems (MES) mit angebundener Datenbank zur Produktionssteuerung in einem hochtechnologischen Fertigungsumfeld. Das System muss modular aufgebaut, erweiterbar sowie mandantenfähig sein.

Project Location
Isarauenweg 1, 85748 Garching, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 150.000,00 €
HOAI
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Interessent hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist zur Interessensbekundung gegenüber der Auftraggeberin (bei der benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Interessenten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Interessent innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Interessent mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
deen