Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung beizufügen. Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten. Als Ansprechpartner*in muss eine deutschsprachige Bauleitung benannt werden. Die DGNB-Zertifizierungen müssen gewährleistet sein, siehe Leistungsbeschreibung.