Eine Teilnahme an diesem Verfahren schließt den Bewerber bzw. Bieter nicht für die spätere Vergabe der Planungsleistungen bzw. möglicher weiterer Leistungen aus. Um einen etwaigen Informationsvorsprung auszugleichen, werden die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie im Rahmen der Ausschreibungen der Planungsleistungen bzw. möglicher weiterer Leistungen dem Markt zur Verfügung gestellt.