Notice ID: e1171f54-f235-4d2a-9561-4760ef7c2082
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Die Stadt Wegberg schreibt Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) an den Standorten Arsbeck (LOS 1) und Beeck (LOS 2) aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude, Innenräume und Freianlagen sowie Fachplanungen für Technische Ausrüstung und Tragwerk gemäß HOAI. Ziel ist die nachhaltige und energieeffiziente Erweiterung der Schulen zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebs bis August 2029. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LPH 1-4 und LPH 5-9). Bewerber müssen ihre Eignung durch Referenzprojekte nachweisen.
Vergabe von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) an der Katholischen Grundschule Arsbeck und der Gemeinschaftsgrundschule Schule am Beeckbach in Wegberg. Ziel ist die Schaffung räumlicher Kapazitäten durch nachhaltige und energieeffiziente Erweiterungsbauten.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.