Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Eigenerklärung über in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe einer Referenzbezeichnung, der Bezeichnung des Auftraggebers, des Zeitpunkts des Beginns und ggf. des Abschlusses der Leistungserbringung, des Auftragsvolumens in € netto sowie der erbrachten Leistungen /Eigenschaften.
Als Mindestbedingung muss ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz von min.700.000,00 €, netto vorliegen, ansonsten wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.