Notice ID: e1f17ab9-abf6-497c-8579-8c3a09637bac
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Wartungs- und Prüfleistungen für insgesamt 1.726 hand- und kraftbetätigte Anlagen (mit und ohne Feststellanlagen) in Liegenschaften der Direktion Rostock aus. Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt. Die Leistungen umfassen neben der jährlichen Wartung und sicherheitstechnischen Prüfung nach ASR A1.7 und DIN 14677 auch DGUV-Prüfungen (V4) für ortsfeste Anlagen, die Erstellung von Betriebsbüchern, die Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen sowie außerplanmäßige Störungsbehebungen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 50 Monate mit einer optionalen Verlängerung um 4 Jahre.
Wartungs- und Prüfleistungen für insgesamt 1.726 hand- und kraftbetätigte Anlagen, inklusive Feststellanlagen, in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
An folgende Anlagen sind in Los 1 Leistungen zu erbringen: -530 St. Drehflügeltüren handbetätigt, 144 St. mit FSA und 386 St. ohne FSA -18 St. Drehflügeltüren kraftbetätigt, mit und ohne FSA -1 St. Karusseltür kraftbetätigt -3 St. Schiebetore kraftbetätigt, ohne FSA -2 St. Faltflügeltore kraftbetätigt, ohne FSA -17 St. Faltflügeltore handbetätigt, ohne FSA -54 St. Sektionaltore kraftbetätigt -62 St. Sektionaltore handbetätigt -16 St. Kipptore handbetätigt -1 St. Drehflügeltor handbetätigt -1 St. Drehflügeltor kraftbetätigt -6 St. Schrankenanlagen, kraftbetätigt -1 St. Polleranlage kraftbetätigt. Die weiteren Eigenschaften der Anlagen sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste zu entnehmen. -- Für die vorgenannten Türen sind einmal bzw. zweimal (Karussel-Drehtür) pro Jahr die Wartung und mit dieser, soweit zutreffend - es handelt sich um 151 St. Türen - bereits eine von vier Funktionsprüfungen an Festellanlagen pro Jahr durch den AN durchzuführen. Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der DIN 14677. Mit der Wartung erfolgt die Dokumentation der Anlagen. -- Für die kraftbetätigten Anlagen ist eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen - es handelt sich um 86 Anlagen. Die Prüfung ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. Die Prüfung ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. -- Mit der Wartung ist zum festgestellten Zeitpunkt eine DGUV-Prüfung (V4, für ortsfeste Anlagen) alle 4 Jahre für 230 Anlagen durchzuführen. Die Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV-V4 wurde für einige Anlagen bisher noch nicht durchgeführt, der AN hat die erste DGUV-Prüfung dieser Anlagen mit der ersten Wartung vorzunehmen. Zusätzlich ist ein/e geeignete/r Prüfplakette/ Prüfaufkleber an der Anlage anzubringen, mit Datum der nächsten Prüfung. -- Die Dokumentation aller Anlagen und Feststellanlagen wird mit der Wartung 1x jährlich durchgeführt und ist Bestandteil des Wartungspreises. Der AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG die detaillierten Bestandslisten (gem. Anlage C-04-Musterbestandsliste) und beschafft alle erforderlichen Daten. Die Pflege der detaillierten Bestandslisten kann entweder im Büro der AN oder vor Ort in der Wirtschaftseinheit der AG erfolgen. -- Für den Bedarfsfall -sind zusätzliche monatliche Funktionsprüfungen für 8 FSA pro Jahr einzuplanen, eine während der Wartung -sind Betriebs- bzw. Prüfbücher zu liefern und zu erstellen -ist eine Hubarbeitsbühne oder ein vergleichbares Arbeitsmittel für die Vorhaltedauer von max. 3 Tagen pro Jahr vorzusehen, die Einsatzhöhe=die max. Höhe der Anlagen + 25 %. -sind außerplanmäßige Entstörungseinsätze, außerhalb betriebsüblicher und Wartungs- /Prüfzeiten vorzusehen; ein Stundenverrechnungssatz+Zuschläge und Fahrtkosten sind dafür anzugeben. -- Eine weitere Differenzierung der Anlagenbeschaffenheit als im LV/der Bestandsliste angegeben, wird nicht vorgenommen. Eine Pauschale ist anzubieten, die die aufgeführten Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Weitere Angaben - siehe Vergabeunterlagen.
An folgenden Anlagen sind in Los 2 Leistungen zu erbringen: -272 St. Drehflügeltüren handbetätigt, 79 St. mit FSA und 193 St. ohne FSA -5 St. Drehflügeltüren kraftbetätigt, mit FSA -1 St. Schiebetor kraftbetätigt, ohne FSA -3 St. Faltflügeltore handbetätigt, ohne FSA -31 St. Sektionaltore kraftbetätigt -15 St. Sektionaltore handbetätigt -2 St. Kipptore handbetätigt -3 St. Kipptor kraftbetätigt -1 St. Drehflügeltor kraftbetätigt Die weiteren Eigenschaften der Anlagen sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste zu entnehmen. -- Für die vorgenannten Türen sind einmal pro Jahr die Wartung und mit dieser, soweit zutreffend - es handelt sich um 84 St. Türen - bereits eine von vier Funktionsprüfungen an Feststellanlagen pro Jahr durch den AN durchzuführen. Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der DIN 14677. Mit der Wartung erfolgt die Dokumentation der Anlagen. -- Für die kraftbetätigten Anlagen ist eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen - es handelt sich um 41 Anlagen. Die Prüfung ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. Die Prüfung ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. -- Mit der Wartung ist zum festgestellten Zeitpunkt eine DGUV-Prüfung (V4, für ortsfeste Anlagen) alle 4 Jahre für 120 Anlagen durchzuführen. Die Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV-V4 wurde für einige Anlagen bisher noch nicht durchgeführt, der AN hat die erste DGUV-Prüfung dieser Anlagen mit der ersten Wartung vorzunehmen. Zusätzlich ist ein/e geeignete/r Prüfplakette/ Prüfaufkleber an der Anlage anzubringen, mit Datum der nächsten Prüfung. -- Die Dokumentation aller Anlagen und Feststellanlagen wird mit der Wartung 1x jährlich durchgeführt und ist Bestandteil des Wartungspreises. Der AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG die detaillierten Bestandslisten (gem. Anlage C-04-Musterbestandsliste) und beschafft alle erforderlichen Daten. Die Pflege der detaillierten Bestandslisten kann entweder im Büro der AN oder vor Ort in der Wirtschaftseinheit der AG erfolgen. -- Für den Bedarfsfall -sind zusätzliche monatliche Funktionsprüfungen für 8 FSA pro Jahr einzuplanen, eine während der Wartung -sind Betriebs- bzw. Prüfbücher zu liefern und zu erstellen -ist eine Hubarbeitsbühne oder ein vergleichbares Arbeitsmittel für die Vorhaltedauer von max. 3 Tagen pro Jahr vorzusehen, die Einsatzhöhe=die max. Höhe der Anlagen + 25 %. -sind außerplanmäßige Entstörungseinsätze, außerhalb betriebsüblicher und Wartungs- /Prüfzeiten vorzusehen; ein Stundenverrechnungssatz+Zuschläge und Fahrtkosten sind dafür anzugeben. -- Eine weitere Differenzierung der Anlagenbeschaffenheit als im LV/der Bestandsliste angegeben, wird nicht vorgenommen. Eine Pauschale ist anzubieten, die die aufgeführten Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Weitere Angaben - siehe Vergabeunterlagen.
An folgende Anlagen sind in Los 3 Leistungen zu erbringen: -543 St. Drehflügeltüren handbetätigt, 78 St. mit FSA und 465 St. ohne FSA -5 St. Drehflügeltüren kraftbetätigt, mit FSA -1 St. Schiebetor kraftbetätigt, ohne FSA -67 St. Faltflügeltore handbetätigt, ohne FSA -32 St. Sektionaltore kraftbetätigt -14 St. Kipptore handbetätigt -5 St. Drehflügeltore handbetätigt -1 St. Schiebetür kraftbetätigt -4 St. Schrankenanlagen, kraftbetätigt -9 St. Rolltore kraftbetätigt. Die weiteren Eigenschaften der Anlagen sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste zu entnehmen. -- Für die vorgenannten Türen sind einmal pro Jahr die Wartung und mit dieser, soweit zutreffend - es handelt sich um 84 St. Türen - bereits eine von vier Funktionsprüfungen an Festellanlagen pro Jahr durch den AN durchzuführen. Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der DIN 14677. Mit der Wartung erfolgt die Dokumentation der Anlagen. -- Für die kraftbetätigten Anlagen ist eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen - es handelt sich um 52 Anlagen. Die Prüfung ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. Die Prüfung ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. -- Mit der Wartung ist zum festgestellten Zeitpunkt eine DGUV-Prüfung (V4, für ortsfeste Anlagen) alle 4 Jahre für 150 Anlagen durchzuführen. Die Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV-V4 wurde für einige Anlagen bisher noch nicht durchgeführt, der AN hat die erste DGUV-Prüfung dieser Anlagen mit der ersten Wartung vorzunehmen. Zusätzlich ist ein/e geeignete/r Prüfplakette/ Prüfaufkleber an der Anlage anzubringen, mit Datum der nächsten Prüfung. -- Die Dokumentation aller Anlagen und Feststellanlagen wird mit der Wartung 1x jährlich durchgeführt und ist Bestandteil des Wartungspreises. Der AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG die detaillierten Bestandslisten (gem. Anlage C-04-Musterbestandsliste) und beschafft alle erforderlichen Daten. Die Pflege der detaillierten Bestandslisten kann entweder im Büro der AN oder vor Ort in der Wirtschaftseinheit der AG erfolgen. -- Für den Bedarfsfall -sind zusätzliche monatliche Funktionsprüfungen für 8 FSA pro Jahr einzuplanen, eine während der Wartung -sind Betriebs- bzw. Prüfbücher zu liefern und zu erstellen -ist eine Hubarbeitsbühne oder ein vergleichbares Arbeitsmittel für die Vorhaltedauer von max. 3 Tagen pro Jahr vorzusehen, die Einsatzhöhe=die max. Höhe der Anlagen + 25 %. -sind außerplanmäßige Entstörungseinsätze, außerhalb betriebsüblicher und Wartungs- /Prüfzeiten vorzusehen; ein Stundenverrechnungssatz+Zuschläge und Fahrtkosten sind dafür anzugeben. -- Eine weitere Differenzierung der Anlagenbeschaffenheit als im LV/der Bestandsliste angegeben, wird nicht vorgenommen. Eine Pauschale ist anzubieten, die die aufgeführten Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Weitere Angaben - siehe Vergabeunterlagen.