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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, beginnend ab Februar 2026. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen