Tender Notice

Notice ID: e5edbcec-1752-446e-9244-32af61b51059

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
1d ago
Today
Questions
in 22d
Submission
in 29d
Contract Start
in 117d
81671 München
Vergabekammer Südbayern (München)
Project Overview

Gerüstbauarbeiten für energetische Fassadensanierung mit Fenstertausch, WDVS, Fassadenarbeiten, Zimmerer-, Spengler- und Betonsanierungsarbeiten. Montage von PV-Anlagen. Hauptmassen: 7.850 qm/260.000 m²Wo Fassadengerüst, 3.570 m/29.400 mWo Belagverbreiterung innen, 220 m/7.040 mWo Fußgängertunnel. Alle Bieter müssen Erklärung Bezug Russland abgeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen Eigenerklärungen abgeben. Auftraggeber behält sich Nachforderungen vor. Gesamte Kommunikation über Vergabeplattform. Registrierung erforderlich. Fristen sind einzuhalten.

Gerüstbauarbeiten für energetische Fassadensanierung. Fassadenarbeiten, Zimmerer- und Spenglerarbeiten. Betonsanierung, Montage PV-Anlagen.

Project Location
81671 München, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
  • Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt.
  • Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
  • Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform zustellen.
  • Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
  • Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird.
  • Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind.
  • Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
  • Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Original Title: Gerüstbauarbeiten
deen