Tender Notice

Notice ID: e8026098-d43f-484c-872d-b5dc76de3d33

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
45d ago
Submission
10d ago
Today
Contract Start
in 217d
28329 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Project Overview

Ausschreibung für Stahlbauarbeiten. Projekt umfasst die Errichtung von 5 Fluchttreppenanlagen und die Sanierung einer 3-zügigen Grundschule im Ganztagsbetrieb. Projektstandort ist Bremen. Angebotene Leistung umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-9. Vertragslaufzeit 1 Monat. Geforderter Mindestumsatz 350.000 EUR. Dauer des Nachprüfungsverfahrens beträgt 10 Kalendertage. Frist für Nachprüfungsantrag: 15 Tage nach Mitteilung des Auftraggebers. Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sind zu beachten. Bieter muss Mitglied der Berufsgenossenschaft sein.

Errichtung von 5 Stück Fluchttreppenanlagen. Sanierung einer 3-zügigen Grundschule. Ganztagsbetrieb.

Project Location
28329 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 350.000,00 €
HOAI - Mindestumsatz 350.000. EUR
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §6a EU Nr. 3a VOB/A 2019
  • Mindest Mitarbeiteranzahl von 4
  • Mindestumsatz von 350.000 EUR in den letzten 3 Jahren

Role Qualifications

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Original Title: Wilhelm Leuschner, Stahlbau
deen