Tender Notice

Notice ID: e94d606d-8f4d-4138-820d-6f5bde3bde36

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
3d ago
Today
Questions
in 25d
Submission
in 32d
Contract Start
in 82d
30167 Hannover
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen (Hannover)
Project Overview

Ausschreibung für Zeitvertragsarbeiten im Bereich Erd- und Landschaftsbau. Die Leistungen umfassen Erdarbeiten gemäß STLB-BauZ 600 (07/2023) und Landschaftsbauarbeiten gemäß STLB-BauZ 620 (07/2024). Dies ist eine offene Ausschreibung, die mittels elektronischer Submission durchgeführt wird. Die Zuschlagsfrist beträgt 49 Kalendertage. Die geplante Ausführung beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung um bis zu drei Jahre ist möglich. Das Projekt ist für KMU und Selbstständige geeignet. Der maximale Gesamtwert des Rahmenvertrags beträgt 1.700.000 EUR. Die Anwesenheit bei der Angebotsöffnung ist nicht erforderlich, da eine E-Vergabe stattfindet. Alle Angebote müssen bis zum 10.02.2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

Zeitvertragsarbeiten Erd- und Landschaftsbauarbeiten. Leistungen nach STLB-BauZ: 600 Erdarbeiten (07/2023) 620 Landschaftsbauarbeiten (07/2024). Geeignet für Selbstständige und KMU.

Project Location
Welfengarten 1, 30167 Hannover, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.700.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
  • Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
  • Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
  • Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
  • Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
  • Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch die Vergabestelle abgewickelt.
Original Title: Zeitvertragsarbeiten Erd- und Landschaftsbauarbeiten
deen