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Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt Inhouse-Fortbildungen für den 2025 neu gewählten Betriebsrat aus. Ziel ist es, die Handlungssicherheit des Gremiums zu erhöhen und die Anwendung von Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes sowie des Arbeitsrechts zu stärken. Die Schulungen umfassen Themen wie Mitbestimmung bei personellen und sozialen Angelegenheiten sowie arbeitsrechtliche Ansprüche. Die Teilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Der erste Teil der Schulungen ist für Juni 2026 terminiert, weitere Termine werden individuell abgestimmt.
Ausschreibung von Inhouse-Fortbildungen für den Betriebsrat des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist die rechtssichere und praxisorientierte Befähigung der Betriebsratsmitglieder in arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen.
Besondere Bedingungen