Notice ID: eab6db76-f799-4ee4-9f84-cb5759309b6b
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Der Kreis Paderborn schreibt die Mittagsverpflegung für die Hermann-Schmidt-Schule an den Standorten Schloß Neuhaus und Büren aus. Der Auftrag umfasst die Herstellung, Lieferung und Bereitstellung der Mittagsverpflegung. Am Standort Büren sind zusätzlich Serviceleistungen wie Essensausgabe, Reinigung der Ausgabeküche und des Mensabereiches sowie die Entsorgung von Speiseresten zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.07.2029. Es besteht eine Verlängerungsoption. Die Vergabe erfolgt in drei Losen.
Versorgung der Förderschule Hermann-Schmidt-Schule des Kreises Paderborn mit Mittagsverpflegung an den Standorten Schloß Neuhaus und Büren, inklusive Serviceleistungen am Standort Büren.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Schloß Neuhaus. Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen Montag, Dienstag und Donnerstag. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet keine Belieferung statt. Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden. Die Speisen werden von den Küchenkräften entgegengenommen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Büren. Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils montags, dienstags und donnerstags. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Belieferung. Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren und lebensmittelechten Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden. Die Anlieferung erfolgt zu den mit dem Auftraggeber abgestimmten Lieferzeiten. Die Speisen sind so rechtzeitig anzuliefern, dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung sowie eine pünktliche Essensausgabe sichergestellt sind. Die Lieferung ist an das vom Auftragnehmer des Loses III eingesetzte Personal zu übergeben. Dieses übernimmt die Annahme der Lieferung, die Kontrolle auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel sowie die Vorbereitung der Essensausgabe. Der Auftragnehmer stellt das für die Essensausgabe erforderliche Mehrweggeschirr sowie Besteck in ausreichender Anzahl und in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Nach Beendigung der Essensausgabe übernimmt der Auftragnehmer die Abholung des benutzten Geschirrs und Bestecks sowie deren Reinigung in eigener Verantwortung. Er stellt sicher, dass für den jeweils folgenden Verpflegungstag wieder ausreichend sauberes Geschirr und Besteck zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Essensausgabe, die Vor- und Nachbereitung, die Reinigung der Ausgabeküche und des Mensabereiches, das Spülen des Geschirrs sowie die Entsorgung der Speisereste.