Notice ID: ed9a8dbd-f903-421f-806e-a413185b06c4
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden bereitstellt. Der Auftragnehmer übernimmt die Ausrüstung mit aktiver Technik, Wartung, Instandhaltung und Entstörung. Das Projekt erfolgt im Rahmen der Gigabit-Förderung der Bundesregierung (Gigabit-Richtlinie 2.0). Die Erstlaufzeit beträgt bis zum 30.06.2040, zzgl. Verlängerungsoptionen.
Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister zur Sicherstellung des Netzbetriebs sowie zur Bereitstellung von Internet- und Telekommunikationsdiensten für private und gewerbliche Endkunden in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann und Sonnenbühl.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen
Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.
Los 2 umfasst die Kommunen Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann. Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.