Tender Notice

Notice ID: f011175f-a921-4f86-baa8-e6c0b771486f

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
1d ago
Today
Questions
in 21d
Submission
in 29d
Contract Start
in 68d
42477 Radevormwald
Stadt Radevormwald - Der Bürgermeister - (Radevormwald)
Project Overview

Neubau Nordstraße- Fassade Faserzement. Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Geeignet für KMU. Ausführungstermin zwingend einzuhalten.

Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit nutzbaren Räumen für die Bürger/innen der Stadt. Fassade aus Faserzement.

Project Location
Nordstrasse 4-8, 42477 Radevormwald, DE
Eignung

Bidder Requirements

  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung
  • Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123
  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 GWB
  • Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB
  • Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt desVergabeverfahrens von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechte verstößt Verpflichtungen verstoßen hat,
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
  • 'Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV'
  • 'Mindestjahresumsatz nach §45 VgV'
  • Anzahl Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
  • Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung)
  • Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): drei Referenznachweise in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens aus folgende Angaben bestehen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggfls. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Nachweis über die Eintragung in die Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): nicht älter als 12 Monate
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Da es sich um eine Fördermaßnahme handelt ist der Ausführungstermin zwingend einzuhalten.
Original Title: Neubau Nordstraße- Fassade Faserzement
deen