Notice ID: f055b341-913d-4aae-8bbb-282d082eaa07
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Der Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt die fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Außenklassen der Comeniusschule und der Martinsschule an den Standorten Hirschacker-Grundschule Schwetzingen und Martin-Stöhr-Grundschule Hirschberg aus. Der Vertrag beginnt am 21.09.2026 und läuft über zwei Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028, mit einer Option auf Verlängerung um zwei weitere Schuljahre. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Für das Los 2 ist ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug erforderlich. Die Wertung erfolgt zu 100% nach einem Qualitätskonzept unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode.
Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Kooperativen Organisationsformen (KOF) an der Hirschacker-Grundschule Schwetzingen und der Martin-Stöhr-Grundschule Hirschberg ab dem 21.09.2026. Der Auftrag umfasst zwei Lose, wobei für einen Teilbereich ein rollstuhlgerechter Umbau erforderlich ist.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Comeniusschule Schwetzingen, die an dem Standort der kooperativen Organisationsform (KOF) an der Hirschacker-Grundschule Schwetzingen beschult werden, ab dem 21.09.2026 mit einer Laufzeit von 2 Schuljahren (bis Ende des Schuljahres 2027/2028) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2028/2029 sowie 2029/2030) neu zu vergeben. Nach der vorläufigen Adressliste handelt es sich um sechs Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg, die an dem Standort der kooperativen Organisationsform (KOF) an der Martin-Stöhr-Grundschule Hirschberg, ab dem 21.09.2026 mit einer Laufzeit von 2 Schuljahren (bis Ende des Schuljahres 2027/2028) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2028/2029 sowie 2029/2030) neu zu vergeben. Die Beförderung erfolgt in zwei Schülerfahrzeugen ("SP 1" und "SP 2"), wobei das für den Streckenplan "SP 2" vorgesehene Fahrzeug für die Beförderung im Rollstuhl umgebaut sein muss.