Transportgut unterliegt ggf. den Aspekten des Sabotageschutzes; Beauftragung von Personen gem. aktueller Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nummer 17 SÜG (Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Unternehmen mit Sitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat.