Tender Notice

Notice ID: f9026e40-0651-4e97-8877-f9adf30c20e3

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

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90443 Nürnberg
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Project Overview

Im Rahmen des Projekts S2 Bahnsteiganpassung werden Gleisanhebungen und Bahnsteigabsenkungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an mehreren Stationen durchgeführt. Ziel ist die Angleichung der Bahnsteighöhen an die Einstiegshöhe der S-Bahn für einen niveaugleichen und komfortablen Zu- und Ausstieg. Die Arbeiten umfassen die Sicherungsleistung Nürnberg Sandreuth-Bf Roth, S2 Bahnsteiganpassung, BS 3, Strecke 5971. Die Auftragsart ist Dienstleistung. Die Projektstandorte sind Nürnberg und weitere Stationen. Die Laufzeit beträgt 6 Monate. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren. Angebote können bis zum 19.03.2026, 08:30 Uhr eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
90443 Nürnberg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 11,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
  • Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
  • Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
  • Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
  • Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
  • Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
  • Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
  • Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
  • Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
  • Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
  • Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
  • b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
  • c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
  • d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
  • Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.
  • Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2024/774743 vom 18.12.2024). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
  • Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich!
  • Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
  • Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Leistungsbedingungen Sicherungsleistungen: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Original Title: Sicherungsleistung Nürnberg Sandreuth-Bf Roth, S2 Bahnsteiganpassung, BS 3, Strecke 5971
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