Tender Notice

Notice ID: f9e6ebe8-668b-4ce1-bbc9-9ac98148e0af

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"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
1d ago
Today
Participation
in 30d
Gemeinde Kiedrich (Kiedrich)
Project Overview

Die Gemeinde Kiedrich vergibt eine Dienstleistungskonzession. Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes. Ziel ist die flächendeckende Herstellung leistungsfähiger Zugänge zu Gigabitnetzen. Das Projekt wird im Rahmen des Gigabit-Richtlinie 2.0 gefördert. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Vergabeschwellenwerte werden unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz ist nicht anwendbar. Angebote mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als 250.000 EUR (netto) können nicht berücksichtigt werden. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne weitere Verhandlungsrunden die Erstangebote zu bezuschlagen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Eigenanteile. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes. Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen. Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1.

Project Location
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
Nach RBBau - Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 250.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • HVTG ist nicht anwendbar.
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
  • Angebotssumme maximal 250.000 EUR (netto).
  • Vorbehalt der Bezuschlagung der Erstangebote.
Original Title: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kiedrich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
deen